Produkthaftung

Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind. Die Produkthaftung beruht in den EU-Staaten auf der EG-Richtlinie 85/374 EG.

In Deutschland ist die Produkthaftung primär im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Dort ist die Hauptanspruchsgrundlage in § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG in Form einer Gefährdungshaftung geregelt: „Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Fehler eines Produkts ist in § 3 ProdHaftG wie folgt definiert: „Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere a) seiner Darbietung, b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann. Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.“


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search